Urkunde aus dem Spätmittelalter (Deutsch/Französisch)
F-ei1q
General Information
Gothische Schrift: Bastarda (einheitlich)
Die Urkunde wurde minimal und schlicht gehalten.
Original Condition
Vier grössere Löcher an der Seite, die zeigen, dass das Fragment ursprünglich gebunden war (Rückenhinterklebung).
Das Fragment ist am unteren Rand beschnitten, wobei mit einem damit einhergehenden Textverlust zu rechnen ist.
Current Condition
Beschädigung: Löcher die durch ein Insekten entstanden sind, sowie Einrisse an den Seiten.
Flecken: Das Pergament ist durch Feuchtigkeitseinwirkung über die Zeit hinweg verfärbt, da es zuvor wahrscheinlich nicht richtig gelagert wurde.
Textverlust: Durch Verfärbungen, Tintenverblassung und Schäden am Pergament sind einige Stellen schwer leserlich.
Spiegelung: Auf der recto-Seite ist leicht eine andere, spiegelverkehrte Schrift zu erkennen (Abklatsch).
Weiteres: Kleine Löcher, die gemacht wurden um gerade Schreiblinien zu ziehen. Auf der recto-Seite sieht man unten, dass ein Teil des Pergaments ungerade abgeschnitten wurde.
Book Decoration and Musical Notation
Das Fragment ist minimalistisch und funktional gehalten, was typisch für rechtliche Schriften des Spätmittelalters ist.
Man sieht lediglich zu Beginn des französischen Abschnittes (verso-Seite, unten) zwei Initialmajuskel.
Content
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Content Item
- Text Language Mittelhochdeutsch und Mittelfranzösisch
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Content Description
Bei dem Fragment handelt es sich um eine Urkunde.
Im deutschen Abschnitt (r/v) wird der Vorgang des „Korn mahlens“ erwähnt, was darauf hindeutet, dass es sich um Bestimmungen zu wirtschaftlichen Aktivitäten wie der Verarbeitung von Getreide oder dem Betrieb von Mühlen handelt. Er beschreibt, dass diejenigen, die Korn mahlen, bestimmte Regeln einhalten müssen und Abgaben (in Form von Naturalien oder Geld) leisten sollen. Auf der recto-Seite kann man auch "Pfenning", "Silber" und "verkaufen" lesen. Zudem wird auf die Einhaltung der festgelegten Ordnung verwiesen, die auf Dauer Bestand haben soll. Am Schluss des deutschen Abschnitts steht der folgende Datum: xx tag meyen. Anno domini m cccc xl. (20. Mai 1440).
Der französische Abschnitt beginnt damit, dass eine weitere Verordnung genannt wird und es wird beschrieben, wie Zahlungen in Geld (argent) oder Abgaben (don) zu leisten sind.
History
Unbekannt. Es handelt sich um ein loses Ex-Situ-Fragment. Es befindet sich nicht mehr im ursprünglichen Kodex und man kann somit auch nicht zurückverfolgen von wo es kommt.
Unbekannt.